Zurück für den zweiten Versuch?

Fallstudie
Gelesen im Harvard Business Manager:

„Zurück zum alten Arbeitgeber?

Von Britta Domke

Jahrelang hat Liane Angerer nichts mehr von ihrem früheren Chef gehört, da bietet er ihr überraschend an, als Leiterin der Produktentwicklung zurückzukommen. Sie ist hin- und her gerissen. Eigentlich sucht sie gerade wieder eine neue Herausforderung. Aber damals war sie im Zorn gegangen. Hat sich der Führungsstil des Hauses tatsächlich verbessert?……“

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Unser Kommentar gegenüber HBM dazu:

Diese Entscheidung ist sicherlich keine Leichte. Das Angebot klingt verlockend, die Bezahlung ist noch besser und die Chance, endlich das Traumprojekt durchziehen zu können, facht den Ehrgeiz an.

Was in dieser Situation helfen kann, ist ein Art „Schaukelstuhltest“. Man stellt sich vor, im hohen Alter im Schaukelstuhl zu sitzen und sein Leben Revue passieren zu lassen. Dabei kann man beide Möglichkeiten durchspielen und wie sich jeweils das Leben entwickelt hätte – mit allen Chancen und Risiken. Dann muss man sich entscheiden – und zwar mit Herz und Verstand – welchen Weg man gehen möchte.

Für mich persönlich wäre am wichtigsten zu beurteilen, wie sich der neue Job im schlimmsten Fall auf mein Privatleben auswirken könnte. Würde der „worst case“ bedeuten, dass ich meine Familie verlieren kann, ist es das Risiko nicht wert. Die berufliche Selbstverwirklichung kann für mich nicht das private Glück ersetzen.

Um die angebotene Chance dennoch zu nutzen und dem „worst case“ vorzubeugen, könnte folgende Lösung überlegt werden – allerdings nur, wenn sie dann auch konsequent umgesetzt wird: Regelmäßige, offene Gespräche mit dem Partner, ob sich der neue Job bereits zu sehr auf das Familienleben auswirkt (z.B. längere Arbeitszeiten, weniger Urlaub etc). Für diesen Fall sollten im vorhinein bestimmte Kriterien festgelegt werden, ab wann die Situation nicht mehr tragbar ist. Konsequenterweise müsste dann der Job gekündigt werden (denn das würde bedeuten, dass der alte Arbeitgeber seine Zusagen nicht einhält).

Der Fairness halber würde ich dieses Vorgehen vor Vertragsabschluss dem Arbeitgeber mitteilen (unmäßige Überstunden und Entfremdung von der Familie können nicht das Ziel eines ernsthaften Arbeitgebers sein).

Hier die von HBM veröffentlichten Meinungen von vier Experten.

Autor
AutorBritta Muzyk
2017-07-12T19:29:13+01:00

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